Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hausgeist Automation – Andreas Wagner (Einzelunternehmen)
Am Escheugraben 20; 89231 Neu-Ulm
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1 Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Hausgeist Automation – Andreas Wagner, Am Escheugraben 20, 89231 Neu-Ulm (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Beratungs-, Planungs-, Programmierungs-, Systemintegrations- und Inbetriebnahmedienstleistungen im Bereich der Gebäudeautomation. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2 Leistungen des Auftragnehmers   
Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Planung, Programmierung, Systemintegration und Inbetriebnahme von Smart Home Funktionen. Die konkrete Leistungserbringung erfolgt gemäß individuellem Angebot. Eine Gewähr für bestimmte Eigenschaften oder Ergebnisse wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3 Vertragsabschluss  
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber sowie durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform
  
4 Preise und Zahlungsbedingungen  
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags ist bei Beauftragung fällig. Die verbleibenden 70 % sind bei Lieferung und Abnahme der Leistung zu entrichten. Abweichungen je nach Projektumfang sind in den Auftragsunterlagen (Angebot, Auftragsbestätigung) gesondert zu vereinbaren. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. 
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.  

5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers  
 ​Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen und den Zugang zu den relevanten Systemen zu ermöglichen. Verzögerungen, die aus fehlenden oder verspätet bereitgestellten Informationen resultieren, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Änderungswünsche müssen frühzeitig angemeldet werden und können über einen Nachauftrag umgesetzt werden. Eine Minderung der Dienstleistungen nach bereits begonnenen Tätigkeiten führt nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages. Bereits umgesetzte Leistungen sind in vollem Umfang zu bezahlen.

6 Lieferzeit und Lieferverzögerung

Angaben zu Liefer- oder Ausführungsfristen erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
Liefer- und Ausführungsfristen beginnen frühestens mit vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details sowie dem rechtzeitigen Eingang etwaig vereinbarter Anzahlungen. Kommt es infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Material- oder Lieferengpässe, behördlicher Maßnahmen oder anderer vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände zu Verzögerungen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in diesen Fällen unverzüglich informieren.

7 Abnahme und Mängelhaftung  
Nach Abschluss der Leistungserbringung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Defekte an Geräten, die durch die Installation durch Dritte (z. B. Handwerksbetriebe) verursacht wurden.

8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten und installierten Komponenten der Smart-Home-Technologie (z. B. Sensoren, Steuergeräte, zentrale Steuereinheiten, Softwarelizenzen, Verkabelungen etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf bereits eingebaute oder fest verbaute Komponenten innerhalb der Kundenimmobilie. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder sonstige Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer nach erfolgter Mahnung berechtigt, den Rückbau und die Herausgabe der gelieferten Komponenten zu verlangen, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist. Etwaige Rückbaukosten gehen in diesem Fall zulasten des Kunden.

9 Haftungsbeschränkung  
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ebenso ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch die Installation oder Handlungen des Auftraggebers oder Dritter (z. B. Elektrobetriebe oder den Bauherren) selbst entstehen. Mängel sind umgehend nach Erkennen zu melden, damit der Schadenseintritt verhindert oder das Schadensausmaß gemindert werden kann. Andernfalls wird die Haftung für dadurch entstandene Schäden ausgeschlossen. Mängel, die auf Integrationsfehler zurückzuführen sind, sind durch den Auftraggeber entsprechend zu belegen, damit eine Schadensregulierung möglich ist.  

10 Datenschutz      
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Verarbeitung erfolgt nur soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers vorliegt. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich. Weitere Details, insbesondere zu den Rechten des Auftraggebers in Bezug auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.   

11 Verwendung von Foto- und Videomaterial zu Werbezwecken
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Foto- und Videomaterial der im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Arbeiten, einschließlich einzelner Sequenzen oder ausschnittsweiser Darstellungen der Kundenimmobilie, zu Zwecken der Eigenwerbung (z. B. Website, soziale Medien, Printmedien) zu nutzen und zu veröffentlichen.
Dabei werden personenbezogene Daten – soweit betroffen – gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) auf Grundlage eines berechtigten Interesses verarbeitet.
Der Auftraggeber hat das Recht, dieser Nutzung jederzeit zu widersprechen. Ein Widerspruch ist ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung des Auftrags mitzuteilen.
Erfolgt kein Widerspruch, wird die Einwilligung zur Veröffentlichung des Foto- und Videomaterials als erteilt angesehen. Weitergehende Rechte des Auftraggebers nach der DSGVO bleiben unberührt.

12 Vertragsdauer und Kündigung  
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertrag nach Abschluss der vereinbarten Leistung beendet. Eine Kündigung vor Abschluss der Leistungserbringung ist nur aus wichtigem Grund möglich. In diesem Fall werden alle bis zur Kündigung erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt, einschließlich bereits erbrachter Teilleistungen, vorbereitender Tätigkeiten und angefallener Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des geleisteten Arbeitsaufwands und der bis dahin entstandenen Aufwendungen gemäß dem vereinbarten Vergütungssatz.  

13 Schlussbestimmungen  
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.